StartNewsImmobilienwirtschaftThun: Frutiger kann Projekt «Hoffmatte» realisieren

Thun: Frutiger kann Projekt «Hoffmatte» realisieren

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Wohnbauprojekt «Hoffmatte» abgewiesen. Frutiger plant dort 71 Wohnungen und ein Alterspflegeheim.

Realisiert wer­den soll das Vorhaben auf der heu­te unge­nutz­ten Landreserve der Hoffmann Neopac AG an der Eisenbahnstrasse 71. Die Pläne, die Frutiger gemein­sam mit der Hoffmann Neopac AG und der Stiftung Wohnen im Alter (WIA) erstell­te, rei­chen ins Jahr 2015 zurück. Die Verzögerungen durch das Beschwerdeverfahren führ­ten im November 2022 zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WIA.

Nach der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich im Februar 2020 die Bevölkerung für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Hoffmatte» aus. Im September 2020 geneh­mig­te das kan­to­na­le Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP und die Überbauungsordnung. Das AGR wies alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Gegen die­sen Entscheid wur­de Beschwerde erho­ben. Nach der kan­to­na­len Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat nun das Bundesgericht als vier­te Instanz der Stadt Thun Recht gege­ben und sämt­li­che Beschwerdepunkte abge­wie­sen.

Frutiger will nun in den nächs­ten zwölf Monaten das Baugesuch für die 1. Etappe auf dem eige­nen Grundstücken ein­rei­chen. Bezogen wer­den kön­nen die geplan­ten Immobilien frü­hes­tens 2026 oder 2027. (aw)

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