StartNewsDigitalisierungDer Strichcode ist bald Geschichte? Nein, das ist nicht so.

Der Strichcode ist bald Geschichte? Nein, das ist nicht so.

In den vergangenen Tagen sind in den Schweizer und ausländischen Medien missverständliche bis falsche Informationen über das Ende der EAN/UPC Strichcodes verbreitet worden. Richtig ist: GS1 Global hat an der Generalversammlung 2021 beschlossen, dass ab 2027 zweidimensionale (2D) Codes wie der GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link am Point of Sale des Detailhandels genutzt werden dürfen.

Falls Sie mehr zu den GS1 2D-Codes erfah­ren möch­ten, besu­chen Sie unse­re Website oder mel­den Sie sich bei uns. Wir hel­fen ger­ne wei­ter. Sie errei­chen uns unter: 058 (0)800 72 00 oder per E‑Mail: systemberatung@gs1.ch.

Hier fin­den Sie Antworten und Richtigstellungen auf häu­fig gestell­te Fragen.


1. „EAN/UPC Strichcodes wird es ab 2027 nicht mehr geben“ oder «Die Ära der alten Barcodes gehe nach 50 Jahren zu Ende»
EAN/UPC Strichcodes wird es auch noch lan­ge nach 2027 im Handel geben. Es wur­de ledig­lich das Ziel gesetzt, dass an der Kasse bis 2027 als Ersatz oder neben EAN/UPC Strichcodes zusätz­lich auch 2D-Codes wie GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link lesen und ver­ar­bei­ten kön­nen. Die Inverkehrbringer kön­nen ab dann wäh­len, mit wel­cher Codeart sie Ihre Produkte aus­zeich­nen wol­len.

2. „Strichcodes sol­len schon in weni­gen Jahren gänz­lich von 2D-Codes abge­löst wer­den“
Nein, die erwähn­ten 2D-Codes ergän­zen oder erset­zen die her­kömm­li­chen EAN/UPC Strichcodes wo gewünscht und benö­tigt.

3. „…ein Beschluss der Standardisierungsorganisation GS1“
GS1 ist eine anwen­der­ge­trie­be­ne Organisation resp. die Mitglieder bestim­men die Entscheide. Der Entscheid im Rahmen der GS1 Global Generalversammlung 2021 wur­de von den ver­tre­ten­den Präsidenten und somit von den Vertretern der GS1 Mitglieder gefällt.

4. „Die her­kömm­li­chen Strichcodes kön­nen nicht aus­rei­chend Daten spei­chern“
Für die rei­ne Identifikation von Produkten mit der GS1 Artikelnummer (GTIN: Global Trade Item Number) sind die bis­he­ri­gen EAN/UPC Strichcodes völ­lig aus­rei­chend, es kön­nen jedoch kei­ne Zusatzinformationen wie Batch-/Lot-/Losnummern, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Seriennummern etc. dar­in ver­schlüs­selt wer­den.

5. „GS1 peilt die Einführung der 2D-Codes bis 2027 an“
Das von GS1 Global defi­nier­te Ziel ist es, bis ins Ende 2027 die Verwendung von 2D-Codes wie GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link alter­na­tiv oder zusätz­lich zu den bestehen­den EAN/UPC Strichcodes an den Kassen des Einzelhandels welt­weit zu ermög­li­chen.
EAN/UPC Strichcodes könn­ten mit 2D-Codes neben­ein­an­der exis­tie­ren. Falls kei­ne Notwendigkeit besteht, Zusatzinformationen abzu­bil­den, blei­ben die EAN/UPC Strichcodes wei­ter­hin eine Option.

6. „Weltweit sol­len dann kei­ne neu­en Strichcodes mehr ver­ge­ben wer­den“
GS1 „ver­gibt“ kei­ne Strichcodes oder 2D-Codes, Unternehmen lizen­zie­ren GS1 Identifikationsnummern oder auch GS1 Basisnummern (GCP) bei GS1.
Die Inverkehrbringer wei­sen ihren Produkten GS1 Identifikationsnummern zu, die je nach Anwendung in ver­schie­de­nen Codearten auf den Produkten ver­schlüs­selt wer­den kön­nen. Diese GS1 Identifikationsschlüssel wer­den auch noch lan­ge nach 2027 ver­ge­ben wer­den.

8. „Der Handel braucht ab 2027 neue Scanner zum Lesen von 2D-Codes.“
Um 2D-Codes zu lesen und zu ver­ar­bei­ten, braucht es Bildscanner und kei­ne Laserscanner. Die meis­ten Einzelhandelskassen kön­nen 2D Codes bereits zum jet­zi­gen Zeitpunkt lesen. Je nach Ausgangssituation bedingt die Umstellung aber Anpassungen an Hard- und Software.
Bitte spre­chen Sie mit Ihren Dienstleistern und prü­fen Sie Ihre Ausgangssituation.

9. „Ab 2027 nur noch 2D-Codes?“
Falls sich alle Unternehmen welt­weit dazu ent­schei­den, nur noch 2D Codes zu ver­wen­den, wür­de die­ser Umstand zu einer erneu­ten Anpassung der GS1 Standards füh­ren, die heu­te die genann­ten Optionen zu las­sen. Es gibt Produktkategorien, wel­che wohl ohne Zusatzinformationen aus­kom­men. Diese Entscheidung obliegt pri­mär dem Inverkehrbringer, wel­cher auch die GTIN zuteilt.

10. Kann ich die neu­en Codes mit dem Handy abscan­nen?
Es kommt dar­auf an wel­che Codeart ver­wen­det wird. Für den QR-Code mit GS1 Digital Link, benö­tigt man kei­ne App, da die meis­ten Handys QR-Codes inter­pre­tie­ren kön­nen.
Falls der GS1 DataMatrix ver­wen­det wird, benö­tigt man eine App zum Scanning und Interpretation die­ser Daten.

11. Welche Funktionen die Apps zur Verfügung stel­len wer­den, sei aber noch offen, so die Standardisierungsorganisation.
GS1 bestimmt nicht dar­über, wel­che Funktionen eine App von Drittanbietern anbie­tet.

12. Eine Revolution bei den Barcodes
Es han­delt sich um eine Evolution, die Anforderungen von KonsumentInnen nach mehr Informationen zu den Produkten berück­sich­ti­gen und gleich­zei­tig auch Anforderungen der Partner in der Versorgungskette abde­cken kann.

13. Informationen zu Produkten wer­den zukünf­tig nur noch via 2D-Code für KonsumentInnen les­bar sein
Welche Informationen auf Produkten direkt auf­ge­druckt sein müs­sen, wer­den durch den Gesetzgeber fest­ge­legt.

GS1 Switzerland

Weitere Informationen:
 Positionspapier GS1 Global “2D in Retail”

RELATED ARTICLES
Anzeigespot_img

Beliebteste