StartNewsBauwirtschaftZirkuläres Bauen 2025

Zirkuläres Bauen 2025

Zirkuläres Bauen wird zunehmend zur Grundlage nachhaltiger Architektur. Mit neuen regulatorischen Vorgaben in der EU und der Schweiz müssen Bauunternehmen und öffentliche Akteure ihre Praktiken anpassen. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und zeigt, wie zirkuläre Prinzipien den Bau- und Immobiliensektor transformieren werden.

Regulatorische Trends und Vorgaben in der EU und Schweiz

Die Umstellung auf zir­ku­lä­res Bauen, bei dem Materialien res­sour­cen­scho­nend genutzt und wie­der­ver­wen­det wer­den, ist ein zen­tra­ler Bestandteil einer nach­hal­ti­gen Zukunft. Die EU hat bereits Vorgaben für zir­ku­lä­res Bauen erlas­sen, die zuneh­mend ver­bind­li­cher wer­den und auch den Schweizer Markt beein­flus­sen wer­den.

Ab 2026 wird die EU-Bauprodukteverordnung von Herstellern die Angabe ver­pflich­ten­der Umweltindikatoren in Produktdeklarationen sowie die Einführung digi­ta­ler Produktpässe ver­lan­gen. Bauprodukte müs­sen bei öffent­li­cher Beschaffung öko­lo­gi­sche Mindestanforderungen erfül­len. Die Ökodesign-Verordnung, die ab Juli 2024 in Kraft tritt, for­dert eine ganz­heit­li­che Betrachtung des Lebenszyklus von Produkten, ein­schliess­lich der Vermeidung von Materialvernichtung.

Die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) sorgt für mehr Transparenz in der Materialwahl von Gebäuden und führt den Renovierungspass ein. Für Nichtwohngebäude gel­ten künf­tig Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Zudem for­dert die EU-Taxonomie Unternehmen mit über 150 Mio. Euro Umsatz in der EU zur Berichterstattung über Umweltziele. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erwei­tert seit 2024 die Anforderungen an ESG-Berichte, die auch Schweizer Unternehmen betref­fen kön­nen. Schweizer KMUs sind meist nicht direkt betrof­fen, könn­ten aber über Zulieferbeziehungen indi­rekt zur Berichterstattung ver­pflich­tet wer­den.

Einige euro­päi­sche Länder haben bereits Emissionsgrenzwerte für Gebäude defi­niert und stre­ben Netto-Null-Emissionen bis 2025 an.

In der Schweiz gibt es bereits gesetz­li­che Ansätze für zir­ku­lä­res Bauen, die jedoch wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den müs­sen. Ab 2025 wird mit der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) die Einführung schweiz­wei­ter Anforderungen an Ressourcenschonung und Wiederverwendung im Bausektor erfol­gen. Zudem sol­len ver­bind­li­che Grenzwerte für graue Energie und CO2-Emissionen bei Neubauten und Sanierungen fest­ge­legt wer­den. Einige Kantone prü­fen Lenkungsabgaben, um CO2-inten­si­ve Bauweisen zu erschwe­ren.

Das Klima- und Innovationsgesetz hat das Ziel, den Schweizer Gebäudepark bis 2050 kli­ma­neu­tral zu gestal­ten, unter ande­rem durch CO2-arme Baustoffe und neue Technologien.

Ab 2024 sind Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden zur Klimaberichterstattung ver­pflich­tet, und der Bundesrat plant, die­se Anforderungen auf klei­ne­re Unternehmen aus­zu­deh­nen.

Die Praxis zir­ku­lä­rer Beschaffung wird durch Projekte wie SBB X und die Kreislaufwirtschaftsstrategie des Kantons Zürich vor­an­ge­trie­ben und kann dazu bei­tra­gen, Standards und Leitlinien für eine brei­te­re Umsetzung von Zirkularität zu ent­wi­ckeln.

Fazit

Die Entwicklungen in der EU und der Schweiz zei­gen, dass zir­ku­lä­res Bauen und Nachhaltigkeit zuneh­mend in den Fokus regu­la­to­ri­scher Massnahmen rücken. Die EU führt zuneh­mend ver­bind­li­che Vorgaben ein, die auch den Schweizer Markt betref­fen wer­den. Diese beinhal­ten unter ande­rem die Einführung von Umweltindikatoren, die Förderung von Lebenszyklusbetrachtungen und die Schaffung von Transparenz in der Bauindustrie. In der Schweiz wird der Gesetzgeber eben­falls aktiv, indem er mit der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes und der Einführung von Klimaberichterstattungspflichten den Weg für ein res­sour­cen­scho­nen­de­res und kli­ma­freund­li­che­res Bauen berei­tet.

Für den Schweizer Bausektor bedeu­tet dies, dass er sich auf kon­kre­te Vorgaben ein­stel­len und zir­ku­lä­re Praktiken zuneh­mend in die Praxis umset­zen muss. Es wird ent­schei­dend sein, dass Unternehmen und öffent­li­che Auftraggeber zir­ku­lä­re Beschaffung und inno­va­ti­ve Lösungen vor­an­trei­ben, um sowohl den regu­la­to­ri­schen Anforderungen gerecht zu wer­den als auch einen akti­ven Beitrag zu einer nach­hal­ti­ge­ren Bauweise zu leis­ten. Die Zusammenarbeit und der Austausch von Best Practices zwi­schen ver­schie­de­nen Akteuren kön­nen dabei hel­fen, Standards zu set­zen und die Umsetzung von zir­ku­lä­rem Bauen effek­tiv zu gestal­ten.

RELATED ARTICLES
Anzeigespot_img

Beliebteste