StartNewsBauwirtschaftSchach Matt für die Standardisierung?

Schach Matt für die Standardisierung?

Von Schrauben deren Ganghöhe exakt zur Mutter passt bis zur reibungslosen Verbindung über USB-Kabel. Jahrzehntelang hat Standardisierung Zusammenarbeit ermöglicht, Prozesse verbessert und damit enorm zum Wohlstandsgewinn beigetragen. Dennoch kommt sie zunehmend unter Druck. Ist die Standardisierung noch reformierbar?

Ich bin befan­gen. So begeis­tert und befan­gen wie man sein muss, um jahr­zehn­te­lang unent­gelt­lich und ehren­amt­lich tau­sen­de Stunden in die Erarbeitung von natio­na­len und inter­na­tio­na­len Normen und Standards zu ste­cken. Doch bei aller Begeisterung kön­nen die Wucherungen und Probleme des inter­na­tio­na­len Standardisierungssystems nicht mehr igno­riert wer­den. Aber der Reihe nach.

Standards beschreiben den Stand der Technik

Dadurch unter­schei­det sich die Tätigkeit der Standardisierung von Forschung, Entwicklung und Erfindergeist. Standardisierung doku­men­tiert, was zum aktu­el­len Zeitpunkt geleb­te Praxis ist, und macht die­se zuver­läs­sig nach­voll­zieh­bar. Nutzt man Erzeugnisse, wel­che bestimm­te Standards erfül­len, kann man sich auf bestimm­te Eigenschaften – die Einhaltung der Norm – ver­las­sen und gege­be­nen­falls auch dar­auf beru­fen.

Standards sind freiwillig. Na ja, fast.

Standardisierungsorganisationen, sowohl die natio­na­len als auch die euro­päi­schen und die meis­ten inter­na­tio­na­len sind pri­vat­recht­lich orga­ni­siert1. Damit ist die Einhaltung von Standards zuerst ein­mal frei­wil­lig. Zum Teil erhal­ten Standardisierungsorganisationen wie Austrian Standards International (ASI) über Rechtsakte wie das öster­rei­chi­sche Normengesetz einen beson­de­ren Status, den­noch besteht die Kernaufgabe der Standardisierungsinstitute in der koope­ra­ti­ven Festlegung von Normen auf Basis von Konsens, und nicht in der Einführung von Gesetzen.

Unter bestimm­ten Umständen kommt den Standards jedoch bei­na­he, oder tat­säch­lich, Gesetzeskraft zu. Bei euro­päi­schen har­mo­ni­sier­ten Normen Kraft Beschluss des Europäischen Gerichtshofes („James Elliot Case“), bei vie­len ande­ren auf­grund der geüb­ten Praxis der Gerichte, Standards als Stand der Technik anzu­er­ken­nen und danach zu urtei­len.

Standards entwickeln sich weiter

Ein Grundsatz der Standardisierung ist, dass Normen nach einer bestimm­ten Zeit – übli­cher­wei­se 5 Jahren – einer Überprüfung unter­zo­gen und bei Bedarf neu her­aus­ge­ge­ben wer­den. Dies kann aus der Geschäftsordnung her­aus, oder aber auch auf Antrag von Interessensgruppen pas­sie­ren.

Auch die Reichweite von Standards ent­wi­ckelt sich wei­ter. Bei ent­spre­chen­der über­re­gio­na­ler Relevanz kommt es oft sehr schnell zur Bildung von Standardisierungsgremien auf euro­päi­scher (CEN, CENELEC, ETSI) oder welt­wei­ter (ISO, IEC) Ebene.

Standardisierung ist konsensual

Die Erarbeitung von Inhalten erfolgt nicht nur demo­kra­tisch, son­dern kon­sen­su­al. Der Inhalt ist fer­tig, wenn nie­mand mehr begrün­de­te Einwände hat. Je grö­ßer die Anzahl der Mitglieder, des­to schwie­ri­ger die Entscheidungsfindung, des­to umfang­rei­cher die Kompromisse, des­to kom­pli­zier­ter kön­nen auch die Formulierungen sein.

„Standardisierung ist Verkaufsförderung“

Diesen denk­wür­di­gen Satz gab mir der dama­li­ge Präsident der öster­rei­chi­schen Arbeitsgemeinschaft Putz, Michael Hladik, 1997 in mei­ne aller­ers­te Normensitzung mit. Und rich­tig, Standardisierungstätigkeit erfolgt sel­ten ohne den Hintergedanken der Förderung der eige­nen wirt­schaft­li­chen Tätigkeit. Internationale Standards ber­gen poten­zi­ell auch die Möglichkeit, welt­wei­te Handelsbeziehungen zu beein­flus­sen, gege­be­nen­falls auch in pro­tek­tio­nis­ti­scher Weise.

Dies wird von den Geschäftsordnungen der Standardisierungsorganisationen auch aus­drück­lich adres­siert. So ver­pflich­tet das CEN die Teilnehmenden schrift­lich dazu, ihre Interessen dem Gemeinwohl der euro­päi­schen Union hint­an zu stel­len.

Dennoch ergibt sich dar­aus die Tendenz, dass Standards immer umfang­rei­cher und zahl­rei­cher wer­den. Gremien mit meh­re­ren hun­dert Expertinnen und Experten sind inzwi­schen kei­ne Seltenheit mehr. Zum Glück inzwi­schen über­wie­gend umwelt­scho­nend als Videokonferenzen abge­wi­ckelt, neh­men die Zahl der Sitzungen und der zuge­hö­ri­ge Schriftverkehr expo­nen­ti­ell zu.

Zu viel, zu aufwendig, zu teuer, zu langsam, zu sehr Lobbying- und Consultant-verseucht

Die Standardisierung ist auf­grund ihres Fleißes zur Zielscheibe gewor­den. Die Arbeitsgruppe 7 des euro­päi­schen CEN TC 442 etwa hat ein Excelfile ver­öf­fent­licht wel­ches säu­ber­lich alle 43 euro­päi­schen Standards auf­lis­tet die zu erfül­len sind wenn man Building Information Modelling betrei­ben will. Einige davon sind so kom­plex, dass die zustän­di­gen Normengremien eige­ne Beschreibungen für deren Handhabung her­aus­ge­ben.

Die Frage, wer in aller Welt dies in der Praxis noch lesen, ver­ste­hen, beherr­schen und voll­in­halt­lich anwen­den soll erscheint berech­tigt. Und ganz bil­lig ist die Normenflut auch nicht, wenn­gleich Österreichs 15.000 Baumeisterbetriebe auf­grund einer Vereinbarung zwi­schen Bundesinnung und ASI kos­ten­frei dar­auf zugrei­fen kön­nen. Was sich das ASI dem Vernehmen nach jähr­lich sie­ben­stel­lig ver­gü­ten lässt und am Ende über die Grundumlagen doch wie­der als Kostenposition bei den Unternehmen lan­det.

Bei nähe­rer Betrachtung wird ersicht­lich, dass der Organisations- und Abwicklungsaufwand der hun­der­ten lau­fend akti­ven Normungsgremien beim Standardisierungsinstitut trotz der ehren­amt­li­chen Mitarbeit der Expertinnen immensen Aufwand ver­ur­sacht und die­se Summen legi­ti­miert.

Gleichzeitig steigt auf­grund der stra­te­gi­schen Bedeutung vie­ler Standards die Flut an Interessensvertretern und Lobbyisten in der Normenentwicklung spür­bar an – res­sour­cen­schwa­che sach­ori­en­tier­te Idealisten gehen in die­sem Umfeld viel­fach unter.

Aufwendige organisatorische Prozesse

Besonders bei har­mo­ni­sier­ten euro­päi­schen Normen wird der hohe Zeitanteil für die Organisation und Abwicklung der Konsensfindung im Standardisierungsprozess sicht­bar.

Bei einer rea­lis­ti­schen Mindestdauer von zwei Jahren blei­ben für die eigent­li­che inhalt­li­che Arbeit kaum acht Monate über, der Rest der Laufzeit wird für not­wen­di­ge, aber zeit­auf­wen­di­ge Feedbackschleifen und Abstimmungen mit den natio­na­len Normungsgremien und der Konsultation der euro­päi­schen Kommission benö­tigt.

Der „James Elliot Case“ und die neue europäische Normenstrategie

Öffentlich unbe­merkt ging 2016 ein Erdbeben durch die euro­päi­sche Normenlandschaft, als der „James Elliot Case“ bis zum euro­päi­schen Gerichtshof eska­liert wur­de und die­ser fest­ge­stellt2 hat, dass har­mo­ni­sier­te euro­päi­sche Normen zum euro­päi­schen Rechtsrahmen gehö­ren.

Damit war die euro­päi­sche Legislative plötz­lich mit einer wei­te­ren qua­si kon­kur­rie­ren­den Rechtssetzung kon­fron­tiert, nach­dem schon die Entscheidungen der Gerichtshöfe die nor­ma­le par­la­men­ta­ri­sche Gesetzesarbeit natio­nal wie euro­pä­isch teil­wei­se über­stim­men.

Die oben genann­te pri­vat­recht­li­che Eigenschaft der Normenorganisationen macht die Situation für die Europäische Kommission auch nicht ein­fa­cher.

Dieser Umstand wird zum Beispiel beim offi­zi­el­len Mandat3 der euro­päi­schen Kommission zur Umsetzung des CPR ACQUIS Prozesses für die neue Bauproduktenverordnung sehr deut­lich adres­siert. Siehe Fußnote, ein aus­ge­spro­chen lesens­wer­tes Dokument!

Die Antwort dar­auf besteht in der Kombination einer ver­schärf­ten Kontrolle von har­mo­ni­sier­ten Normen durch die „HAS-Consultants4“ der EC sowie der „neu­en euro­päi­schen Normenstrategie“ und der ver­stärk­ten Hinwendung zu dele­gier­ten Rechtsakten für die detail­lier­te Umsetzung euro­päi­scher Richtlinien und Verordnungen.

Letzteres stellt sich in der Praxis so dar: Die Kommission wird mit einem „Standardisation Request“ zu einem bestimm­ten Thema bei den euro­päi­schen Normeninstitutionen (CEN, CENELEC, ETSI) vor­stel­lig. Sofern der Standardisierungsauftrag ange­nom­men und sowohl zeit­ge­recht als auch den legis­la­ti­ven Anforderungen ent­spre­chend umge­setzt wer­den kann, wird die­ser neue har­mo­ni­sier­te Standard im offi­zi­el­len Journal der euro­päi­schen Union ver­öf­fent­licht und damit rechts­wirk­sam.

Falls nicht, behält sich die Kommission vor das Thema über dele­gier­te Rechtsakte selbst zu lösen. Im Zuge der aktu­el­len Verordnungen wird dies auch klar mit­ge­teilt, etwa der neu­en Bauproduktenverordnung5 vom Dezember 2024, oder auch der Ökodesignverordnung.

Alternativen zur traditionellen Standardisierung

Die Möglichkeit dele­gier­ter Rechtsakte ist die wohl rele­van­tes­te Alternative zur her­kömm­li­chen Standardisierung. Gegenüber der vor­wie­gend von der Wirtschaft getra­ge­nen Normungsarbeit stel­len Rechtsakte eine Verlagerung auf die poli­ti­sche Ebene dar.

Das Instrument des dele­gier­ten Rechtsaktes im Rechtssystem der EU ist ein durch­aus effi­zi­en­tes. Nach einer umfang­rei­chen aber straff durch­ge­zo­ge­nen öffent­li­chen Konsultation unter Einbeziehung der rele­van­ten Stakeholdergruppen erstellt ein Expertengremium der zustän­di­gen Generaldirektion der euro­päi­schen Kommission einen Vorschlag wel­cher nur noch zum Einspruch an die ande­ren bei­den Kammern (Rat, Parlament) vor­zu­le­gen ist und so rela­tiv rasch Rechtskraft erlangt.

Die Wirtschaft ist in die­sem Prozess nicht völ­lig außen vor, ihr Einfluss ist aber gegen­über der her­kömm­li­chen Standardisierung erheb­lich gerin­ger.

Industriestandards

Eine ande­re, bewährt effi­zi­en­te Alternative stel­len sek­tor­spe­zi­fi­sche „Industriestandards“ dar wel­che koope­ra­tiv von den betrof­fe­nen Unternehmen und Verbänden erar­bei­tet wer­den. Bekannt sind zum Beispiel die inter­na­tio­na­len Artikelnummern von GS1, ETIM als Klassifikationssystem für die Elektrotechnik, die Baustoffklassifikation „freeClass“ oder auch die Arbeit der IDTA oder von BuildingSmart. Die Grenze zum Lobbyismus ist flie­ßend, die Ergebnisse flie­ßen teil­wei­se auch in den Normungsgremien wie­der ein.

Reformierbarkeit

Vorgenannte Alternativen zei­gen, dass Standardisierung effi­zi­en­ter statt­fin­den könn­te. Der Druck auf ASI, DIN und CEN wird dadurch nicht gerin­ger.

Und tat­säch­lich wer­den auch poli­ti­sche Anstrengungen unter­nom­men, das als grund­sätz­lich wei­ter­hin wich­tig wahr­ge­nom­me­ne Normensystem zu refor­mie­ren und in die Zukunft zu füh­ren. Die „euro­päi­sche Normenstrategie6“ erkennt hier auch die Notwendigkeit an, euro­päi­sche Normen auch im welt­wei­ten Kontext rele­vant zu hal­ten.

Hierzu wer­den unter­stüt­zen­de Maßnahmen wie die Einrichtung eines EU-Exzellenzzentrums für Normen oder ein spe­zi­el­les „Fast Track Verfahren7“ dis­ku­tiert, aber auch Vorschläge den Delegierten eine „Standardisierungs-Grundausbildung“ zukom­men zu las­sen oder die Knochenarbeit der Delegierten zumin­dest ansatz­wei­se zu ent­loh­nen um die wirt­schaft­li­che Beeinflussbarkeit der Normung durch finanz­star­ke Organisationen zu redu­zie­ren.

Bislang sind die Ergebnisse auf euro­päi­scher Ebene aber über­schau­bar. Die Verordnung vom 2.2.2022 zur Änderung8 der VO 10252012 besteht am Ende nur aus zwei Artikeln und legt nur fest, dass die Kommission Normenaufträge ver­ge­ben darf und dass Entscheidungen über Normen und Dokumente aus­schließ­lich von Vertretern der Normenorganisationen getrof­fen wer­den kön­nen.

Ausblick

Notwendigkeit und Wert der Normung sind unbe­strit­ten, die Kritik an auf­ge­bla­se­nen Abläufen und über­bor­den­den, nicht mehr effi­zi­ent nutz­ba­ren Standards muss jedoch ernst genom­men wer­den. Inwieweit die neue euro­päi­sche Normenstrategie in der Lage ist, dies zum Besseren zu wen­den wird sich zei­gen. Inzwischen liegt es in der Verantwortung der Delegierten, indi­vi­du­el­le Interessen im Sinne der Allgemeinheit zurück­zu­stel­len und gemein­sam an sinn­vol­len, les­ba­ren und umsetz­ba­ren Lösungen zu arbei­ten.

Text von Otto Handle


  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0032 ↩︎
  2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62014CJ0613 ↩︎
  3. https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/core/api/front/expertGroupAddtitionalInfo/42689/download ↩︎
  4. https://boss.cen.eu/developingdeliverables/pages/en/pages/has_assessment_process/ ↩︎
  5. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403110 ↩︎
  6. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0031&qid=1736419986143 ↩︎
  7. https://www.cencenelec.eu/media/CEN-CENELEC/AreasOfWork/CEN%20sectors/Construction/Quicklinks/Doc%20and%20Materials/2023/20230623_cen_cenelec_instructions_fast-track-route.pdf ↩︎
  8. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0032 ↩︎
Sourcea3bau.at
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