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Energiekommission gegen Solarpflicht bei Neubauten

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten ab. Es handle sich dabei um einen zu starken Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone.

Zurzeit müs­sen Neubauten mit einer Fläche von über 300 Quadratmetern mit Solarpanels aus­ge­stat­tet wer­den. Der Nationalrat hat­te ent­schie­den, dass bei sämt­li­chen Neubauten sowie bei erheb­li­chen Um- und Erneuerungsbauten ins­be­son­de­re bei Sanierung des Daches Solarpanels instal­liert wer­den müs­sen.

Doch die Kommissionsmehrheit sprach sich gegen eine sol­che Solarpflicht aus, wie die Urek‑S ver­gan­ge­nen Freitag mit­teil­te. Eine Minderheit unter­stütz­te den Entscheid des Nationalrats, doch nur für Neubauten und Dachsanierungen.

Stattdessen beschloss die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die ver­pflich­ten­de Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbe­fris­tet ins gel­ten­de Recht zu über­füh­ren.

Solarpflicht für Fahrzeugabstellflächen

Hingegen folg­te eine Kommissionsmehrheit von 7 zu 3 dem Nationalrat bei der Einführung einer Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimm­ten Grösse mit Solarelementen zu über­da­chen. Für neue Parkplätze ab einer Fläche von 250 Quadratmetern soll die­se Pflicht ab sofort gel­ten. Für bestehen­de Parkplätze ab einer Grösse von 500 Quadratmetern mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Eine Minderheit woll­te die­se Pflicht kom­plett strei­chen, eine wei­te­re Minderheit will sie für neue Parkplätze erst ab 500 Quadratmetern und für bestehen­de Parkplätze ab 1000 Quadratmetern ein­füh­ren.

Kritik der Umweltorganisationen

Umweltschutzorganisationen kri­ti­sier­ten den Entscheid der Kommission scharf: Es sei bedau­er­lich, dass die Urek‑S nicht dem Nationalrat gefolgt sei, teil­te die Schweizerische Energie-Stiftung mit. Der WWF schrieb, der Entscheid ver­hin­de­re, dass «die ein­fachs­ten und güns­tigs­ten Flächen für Sonnenstrom genutzt wer­den».

Birdlife nann­te den Entscheid «unver­ständ­lich». Das Potenzial auf den Dächern und Infrastrukturen müs­se genutzt wer­den, weil dort kei­ne Konflikte mit der Biodiversität bestün­den. Und Grünen-Präsident Balthasar Glättli droh­te gar mit einer Solar-Volksinitiative, soll­te das Parlament die­sen Entscheid nicht kor­ri­gie­ren.

Restwasserbestimmungen sollen weiter gelten

Weiter bean­tragt die Urek‑S mit 8 zu 5 Stimmen, dass der vom Nationalrat beschlos­se­ne Artikel zur Sistierung der Restwasservorschriften für Staudämme in Flüssen bei bestehen­den Wasserkraftwerken gestri­chen wird. Dadurch soll­ten Produktionsausfälle ver­hin­dert wer­den.

Dieser Artikel sei «ver­fas­sungs­recht­lich frag­wür­dig», argu­men­tier­te die Kommissionsmehrheit. Und es blei­be genü­gend Zeit, um für die Problematik der dro­hen­den Produktionsverluste bei den bestehen­den Wasserkraftwerken «eine aus­ge­wo­ge­ne Lösung» zu fin­den.

Eine Minderheit woll­te dem Nationalrat fol­gen. Sie argu­men­tier­te, dass ohne einen voll­um­fäng­li­chen Erhalt der Stromproduktion aus Wasserkraft der ange­streb­te Ausbau der erneu­er­ba­ren Energie nicht erreicht wer­den kön­ne.

Bezüglich des Verbots von Solaranlagen in Biotopen von natio­na­ler Bedeutung oder in Wild- und Zugvogelreservaten folg­te die Kommission dem Nationalrat.

Vorrang von Solar- und Windenergie

Die Kommission sprach sich auch dafür aus, dass Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eig­nen, in den kan­to­na­len Richtplänen aus­ge­schie­den wer­den sol­len. Die Anlagen müss­ten aber stand­ort­ge­bun­den, und deren Bedarf aus­ge­wie­sen sein. In die­sen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegen­über ande­ren natio­na­len Interessen.

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unter­stütz­te die Urek‑S schliess­lich das vom Nationalrat beschlos­se­ne Programm zur Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Dieses sieht vor, dass die Energieversorgungsunternehmen jähr­lich nach­wei­sen müs­sen, dass sie bei den Endverbrauchern Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz ergrif­fen haben. (sda/pb)

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