Der finanziell grösste Brocken in der verabschiedeten Immobilienbotschaft 2023 ist die Sanierung und Erweiterung des Gewächshausareals Reckenholz in Zürich. 29,5 Millionen Franken sind hierfür veranschlagt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Reckenholz ist eines der beiden regionalen Forschungszentren von Agroscope. Die Gewächshäuser sowie die Haustechnik hätten das Ende ihres Lebenszyklus überschritten. Erstere werden deshalb durch energieeffiziente, flexibel nutzbare, klimatisierte Forschungskammern ersetzt und die Haustechnik im Betriebsgebäude saniert.
Campus Liebefeld wird ausgebaut
21,1 Millionen Franken werden für eine Erweiterung beim Verwaltungszentrum Liebefeld in Köniz beantragt.
Der Campus Liebefeld Süd gliedert sich in mehrere Verwaltungs- und Laborgebäude für das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit Agroscope sowie für das Kompetenzzentrum für landwirtschaftliche Forschung und das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS).
Da Acroscope 2025 nach Posieux im Kanton Freiburg umziehen wird, soll der Campus ab 2026 weiterentwickelt werden. Als Vorbereitung dafür ist eine Erweiterung der Verbindungsebene geplant, die unterirdisch einen Teil des Campus miteinander vernetzt. Mit der Erweiterung sollen neue Campus-Gebäude künftig räumlich und technisch besser miteinander verbunden werden können.
Neubau für Schweizer Vertretung in Kamerun
Weiter soll in Kameruns Hauptstadt Yaoundé ein Neubau für die Kanzlei und die Residenz der Schweizer Vertretung gebaut werden. Der Verpflichtungskredit dafür beträgt 27,5 Millionen Franken. Die Schweizer Vertretung in Kamerun ist nach Angaben des Bundesrats derzeit in gemieteten Gebäuden untergebracht.
Weitere 140 Millionen Franken sollen in nicht einzeln spezifizierte Vorhaben unter einem Betrag von zehn Millionen Franken fliessen. Den grössten Teil beansprucht gemäss der Botschaft das Aussendepartement EDA. Das Geld für «weitere Immobilienvorhaben» kann laut dem Bundesrat auch für nicht planbare oder dringliche Liegenschaftskäufe sowie für die Projektierung von künftigen Immobilienbotschaftsprojekten verwendet werden. (pb/sda)